Offener Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Bernd Sibler

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München, 10. Juni 2020

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,
sehr geehrter Herr Staatsminister Sibler,

ich wende mich heute mit einem offenen Brief und einer Bitte an Sie. Zu Beginn möchte ich Ihnen aber erst einmal für Ihre Arbeit in der Corona-Pandemie danken. Der schnelle und strikte Lockdown war mutig und richtig, und sicherlich spreche ich nicht nur für mich, dass niemand Sie darum beneidet, diese großen Entscheidungen zwecks der Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Pandemie zu treffen.

Am 26. Mai 2020 gaben Sie ein Konzept zur Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen bekannt, die ab 15. Juni 2020 wieder unter strengen Bedingungen möglich sein sollen. Wenngleich der Großteil der Maßnahmen erwartbar und verständlich ist, hat sich innerhalb der vergangenen 15 Tage eine der dort aufgezählten als deutlich zu unverhältnismäßig gezeigt: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Vorstellung. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Punkte aufzählen, die mich zu dieser Meinung bringen.

Sicherlich sind neueste Studien, die eine Verbreitung über Aerosole nicht ausschließen oder auch vermuten, die Grundlage Ihrer Entscheidung. Diese Verbreitung ist aber maßgeblich durch ein intelligentes Belüftungskonzept eindämmbar bzw. auch kontrollierbar. Kulturveranstaltungen verfügen über Lüftungsanlagen, da sie im Hochsommer einen Betrieb garantieren müssen, diese Voraussetzung wäre gegeben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zur Einnahme des festen Sitzplatzes verhindert eine zu starke Aerosol-Verbreitung, bei der womöglich ein Mindestabstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann. Ab der Einnahme des Platzes bleibt der Ausstoß aber gering und konstant in eine Richtung – sinnvoll wäre hierbei eine schräge Anordnung der Sitzreihen, wie es zumeist aus Sichtgründen sowieso gemacht wird. Unter diesen Bedingungen besteht keine so hohe Gefahr der Aerosol-Ausbreitung, die ein dauerhaftes Tragen des Mund-Nasen-Schutzes rechtfertigt.

Des Weiteren ist die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf andere Branchen nicht gegeben. Die Gastronomie, die zu gleichen Teilen mit Aerosolen und Lüftungskonzepten zu kämpfen hat, erlaubt ein Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes am Platz als auch einen geringeren Abstand zu Mitgliedern eines anderen Haushaltes. Die wiedereröffneten Fitnessstudios, deren Aerosol-Verbreitung durch aktives, sportliches Tun selbstredend deutlich höher als an Veranstaltungen ist, haben ebenso während der Nutzung keine Pflicht des Mund-Nasen-Schutzes. Ebenso gilt in den Schulen am Platz keine Maskenpflicht, da der Mindestabstand bewahrt wird – hier ist zudem nicht einmal eine so ausgeprägte Belüftung vorhanden wie in Konzerthallen oder Theatern. Dies alles ist zurecht so, verstehen Sie mich nicht falsch, denn sowohl im Fitnessstudio als auch in der Gastronomie gibt es keine anderen Möglichkeiten. Die Erfahrungen in der Gastronomie und den Schulen bestätigen das Konzept zudem. Eine Verhältnismäßigkeit im Veranstaltungsbetrieb ist daher nicht gegeben.

Auch ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt: der bayerische Weg, während der gesamten Vorstellung einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen, ist ein extremer Sonderweg. In beispielsweise Nordrhein-Westfalen gilt ein Mund-Nasen-Schutz nur bis zur Einnahme des Platzes, in Baden-Württemberg ist er gar nicht festgeschrieben. Auch Berlin stützt sich auf die Abstandsregelungen, die Belüftung und ein kluges Hygienekonzept, ähnlich verhält es sich in anderen Bundesländern. Während der Vorstellung ist das Tragen nirgends anderswo verpflichtend.

Selbstverständlich gilt ein föderales System in Deutschland, weshalb die Maßnahmen anderer Bundesländer nicht unbedingt mit den bayerischen Maßnahmen zu vergleichen sind. Allerdings sprechen die Zahlen deutlich für sich: 1.173 Personen sind derzeit in Bayern mit Corona infiziert, in den Großstädten, die vor allem relevant sind für die kulturelle Wiedereröffnung, befinden sich derzeit 338 (München) bzw. 25 (Nürnberg) aktive Fälle, die Neuinfizierungen sind zumeist einstellig, selten minimal zweistellig (Stand: 9. Juni). Das ist – fraglos – ein Erfolg des Lockdowns und definitiv kein Grund, die Abstands- und Hygieneregeln außer Kraft zu setzen. Allerdings ist es auch eine so deutliche Verbesserung, dass eine so extreme Maßnahme wie eben das dauerhafte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während Kulturvorstellungen nicht zu rechtfertigen ist.

Ich bitte Sie daher, die Verpflichtung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes während der Vorstellung zurückzunehmen und durch das gastronomische Konzept zu ersetzen, bei dem das Tragen bis zum Einnehmen des Platzes angeordnet ist. Zusätzlich wäre ein Singverbot für das Publikum bei Konzerten sinnvoll, um eine problematische Verbreitung zu verhindern. Wichtig sind natürlich die Einhaltung der Abstandsregeln und ein kluges Belüftungskonzept, nicht aber ein so harter Weg im Wiedereröffnungskonzept.

Die Kulturbranche hat unter der Coronakrise bereits so sehr gelitten, dass es zudem auch unfair ist, genau ihr die härtesten Regeln aufzuerlegen. Die Gäste haben Interesse zu kommen und eben durch das so wichtige kulturelle Zeichen kurzzeitig den tristen Alltag zu vergessen, aber genau das ist u.a. durch diese Maßnahme nicht möglich. Konzertlocations wie beispielsweise die Legends Lounge in Olching haben bereits euphorisch eine Wiederaufnahme des Konzertbetriebs angekündigt, waren aber aufgrund der Maßnahmen gezwungen, ebendiesen wieder abzusagen. Der wesentliche Grund: das dauerhafte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Wir alle sind uns der Verantwortung in dieser Zeit bewusst und natürlich muss man derzeit mit massiven Einschnitten leben – nichtsdestotrotz sollten sie im realistischen Verhältnis zu Zahlen und Eindämmung stehen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und Stellungnahme zu meiner Bitte. Bereits im Voraus ein herzliches Dankeschön für das Beschäftigen mit dem Anliegen im Namen aller Kulturbetriebe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Stadler

Redaktionsleitung „Kultur in München“